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Akademie Lehrgänge: Reitabzeichen 7,6 & 5


Zweimal im Jahr bietet unsere Ranch Akademie die Lehrgänge sowie Prüfungen
zu den Reitabzeichen 7, 6 und 5 an.


In allen Kursen & Lehrgängen werden Sie durch unser Trainer Team bestens vorbereitet und fit für die Prüfung gemacht. Dazu erhalten Sie Unterlagen und Buchtipps. 


In der Regel finden die Kurse auf unseren Schulpferden satt. Beim RA5 können Sie auch mit ihrem eigenen Pferd anreisen, wir bieten jedoch keine Unterstellmöglichkeit an.  


Alle Kurse, Lehrgänge, Abzeichen uvm können Sie direkt online in unserem Reitbuch buchen.  

Reitabzeichen 7

Anforderungen und Inhalte des RA 7


Beim Reitabzeichen 7 kommt das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks hinzu. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisung des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst. Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt. An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. 

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
  • Station 2
    Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen.

Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 6

Anforderungen und Inhalte des RA 6


Beim Reitabzeichen 6 werden erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert. In den Stationsprüfungen wird geprüft, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.

An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.


Was muss man können?

 

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

 

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

 

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1 - Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
  • Station 2 - Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Wer hat bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Reitabzeichen 5

Mit dem Reitabzeichen 5 können Sie Ihre Jahresturnierlizenz und die Leistungsklasse 6 beantragen.


Voraussetzung für Reiter und Pferd:

  • Besitz des Pferdeführerscheins Umgang, ehemals Basispass Pferdekunde, oder der RA  7 und 6.
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
  • Turnierkleidung ist erwünscht, aber keine Pflicht. Ordentliche Reitkleidung reicht aus.

Prüfungsergebnis:

Die Bewerber müssen zum Bestehen in den Teilprüfungen Dressur und Springen mind. die Durchschnittsnote 5,5 erreicht haben, dabei darf keine Note unter 5,0 liegen.

Bei disziplinspezifischen Abzeichen muss in der ersten Teilprüfung mindestens eine Note von 6,0 und in der zweiten Teilprüfung mindestens eine Note von 5,0 erreicht werden.

Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit "bestanden" oder "nicht bestanden" zu bewerten.

 

Wiederholung der Prüfung:

1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.

2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

 

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Kl. E, (einzeln oder zu zweit). Hilfszügel gemäß § 70.B LPO sind zugelassen. Reiten ohne Bügel in allen Gangarten. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters.

 

2. Teilprüfung Springen

Leichter Sitz

Stilspringen Klasse E

 

3. Stationsprüfungen:

Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der Kl. E

Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Feld und Wald.

Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

 

Disziplinspezifische Abzeichen

Zur Absolvierung des Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch müssen Sie mindestens 3 Monate im Besitz der Reitabzeichen 7 und Reitabzeichen 6 sein und es ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich.

Reitabzeichen 5 - dressurspezifisch / RA 5 -Dressurspezifisch


1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft


2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenrick.

Das Bodenrick (ca. 35 cm ) muss von beiden Händen je einmal übersprungen werden.

Wahlweise im Galopp oder Trab, mit oder ohne Vorlegstange.

Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck.


3. Stationsprüfungen:

Dieselben wie beim RA 5 Springen/Dressur

Reitabzeichen 5 - springspezifisch / RA 5 - springspezifisch


1. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen


2. Teilprüfung Dressur

Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden


3. Stationsprüfungen:

Dieselben wie beim RA 5 Springen/Dressur


Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

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