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Reitbeteiligungsvertrag abschließen:

Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligungsvetrag für:

Mit absenden des Vertrages willige ich automatisch allen unten aufgeführten Vertragsbestimmungen ein.

Vielen Dank!

Vertrag für die Reitbeteiligung:

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Achtung: dieser Reitbeteiligungsvertrag kann nur nach vorheriger mündlicher Absprache zwischen
Sandra Ringmann und der Reitbeteiligung abgeschlossen werden.
Der Vertrag setzt sicheres, reiterliches Können voraus sowie mindestens den Nachweis

"Horse Guide", der des  Reitabzeichen 7 & 6 oder Pferdeführerschein Umgang / Reiten.
Alle Abzeichen bzw Führerscheine können bei uns absolviert werden.

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Zum Vertrag; 

Die Reitbeteiligung versichert:
Das mir anvertraute Pferd / P
ony werde ich nach bestem Wissen und Gewissen pflegen, versorgen und
reiten und mich dabei an die Tierschutzgesetze sowie ethischen Grundsätze
für die Pferdehaltung und die gesunderhaltende Reitweise halten.
Sollte mein Reitbeteiligungspferd aus wichtigen Gründen (krank, verletzt, im Reitschulbetrieb o.ä.) bzw. Ausnahmefällen nicht verfügbar sein, bin ich bereit ein anderes Pferd / Pony zu versorgen & zu reiten und das mir anvertraute Reitbeteiligungspferd trotzdem zu pflegen.

Ebenso versichere meine Mithilfe im Stall bei der Versorgung des Pferdes  und versichere ebenfalls, alles ordentlich
(Reitplatz, Hof, Sattelkammer, Stüble etc) zu hinterlassen, den Stall abzumisten und den Putzplatz zu kehren.
Zudem, das Pferd nach dem Reiten zu füttern und die Ausrüstung regemäßig zu säubern und zu pflegen.
Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden und bei Selbstverursachung zu ersetzen.
Wir empfehlen hierzu eine Haftpflichtversicherung)

Bei Ausritten ist die Reitbeteiligung verpflichtet, sich bei einem Sicherheitsbeauftragten, Trainer Assistent oder Reitlehrer zu melden, wohin der Ausritt führen soll und wie lange dieser etwa dauern soll. Sollte der Ausritt unvorhersehbar länger dauern, bitten wir um einen Anruf. Ebenfalls bei Stürzen, Unfällen etc. Die Pony- & Pferderanch übernimmt durch verursachte Schäden des Reiters an fremden Gegenständenen oder Grundstücken etc keine Haftung. Wir empfehlen hierfür unbedingt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

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Mir/uns ist bewusst, dass wir / ich das Pferd/Pony nur während der Stallöffnungszeiten, die als Zeitfenster im Reitbuch
der Pony- & Pferderanch eingetragen sind, zu besuchen, versorgen und reiten kann und ich mich an
alle vorgegebenen Regel, Pflichte und Rechte sowie die jeweilige Stallordnung und Regeln des bestehenden AboVertrages zu halten haben.

 

Weiter gilt: 
 

§ 1 Nutzungsumfang: Der Partner ist berechtigt, das Pferd im Gelände oder dem Reitplatz, ohne Aufsicht, zu bewegen,
sofern dies innerhalb der vereinbarten Nutzungszeiten und unter Einhaltung der anerkannten Regeln erfolgt.

 

§ Der Einsatz des Pferdes: zu folgenden Disziplinen ist jederzeit untersagt: Springen ohne Reitlehrer, Distanzreiten, Ausritte länger als 2 Stunden nur nach vorheriger Absprache, Westernreiten.

 

§ 2 Nutzungszeiten: Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, das Pferd an ihm anvertraute Pferd / Pony an 1-3 Tagen, Samstag, Sonntag oder Montag, je nach Vereinbarung pro Woche zu bewegen.
Die Tage können nach Absprache im Vertrag festgelegt werden festgelegt werden.

 

§ 3 Nutzungsentgelt: Der Partner verpflichtet sich, einen monatlichen Betrag in Höhe von
4 x Reiten pro Monat: 90 €

6 x Reiten pro Monat: 130 €

8 x Reiten pro Monat: 165 €

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Für die Nutzungsmöglichkeit zu zahlen.

Der Betrag ist bis spätestens zum 3. Tag eines jeden Monats auf folgendes Konto zu überweisen:

Sandra Ringmann, Pony- & Pferderanch Weißensee
Iban: AT 2050 9008 0100 6289

Bic: SPREAT21XXX

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Die Kosten, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Geschehnisse passieren, bzw, Verletzungen am Pferd sowie zerstörtes Zubehör wie z.B. Hufschmiede, Tierärzte, Neuanschaffungen, Reperatur oder ähnliches müssen, insofern es ein Verschukden der Reitbeteiligung ist, von dieser übernommen werden.

 

 § 4 Pflege des Pferdes: Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, das Pferd vor jedem Reiten gemäß den geltenden Regeln der Pferdehaltung zu putzen, insbesondere für die Pflege der Hufe zu sorgen. Die Reitbeteiligung ist zudem dazu verpflichtet, das Pferd entsprechend der Jahreszeit zu versorgen, einschließlich Ein- und Umdecken.

 

§ 5 Pflege des Equipments: Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, das Sattel- und Zaumzeug in regelmäßigen Abständen von ____ Tagen zu reinigen und zu fetten. Zudem ist sie verpflichtet, den Beinschutz regelmäßig abzubürsten und die Gebrauchsgegenstände ordnungsgemäß zu verstauen.

 

§ 6 Tierarzt und Hufschmied: Die Reitbeteiligung ist berechtigt und verpflichtet, im Notfall nach Einholung des Einverständnisses des Eigentümers! im Notfall einen Tierarzt oder einen Hufschmied zu benachrichtigen.

 

§ 7 Haftung und Versicherung: Der Eigentümer und die Reitbeteiligung verzichten gegenseitig auf alle Haftungsansprüche, die aufgrund von Schäden am Pferd oder an der Ausrüstung entstehen. Dieser Verzicht schließt jedoch nicht die Haftung aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit ein. Der Eigentümer verpflichtet sich, eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, welche das Reitbeteiligungsrisiko beinhaltet. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich ihrerseits, eine Mustervertrag von Reitbeteiligungsvertrag.com - Stand: Mai 2023 Unverbindliches Vertragsmuster. Alle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen für den Inhalt keine Haftung. Seite 3 Unfall- und Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die das Risiko des Reitens fremder Pferde beinhaltet.

 

§ 8 Schäden am Pferd: Die Reitbeteiligung haftet nicht für Schäden, die auf der vereinbarten oder genehmigten Nutzung des Pferdes gemäß § 1 dieses Vertrages beruhen und nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen sind. Für grob fahrlässige Verstoße gegen § 1, § 4 und § 5 dieses Vertrages haftet die Reitbeteiligung.

 

§ 9 Vertragslaufzeit: Dieser Vertrag tritt mit Geldeingang in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens 6 Monate geschlossen.
Eine Kündigung des Vertrags ist 2 x jährlich möglich, zum jeweils zum 28.02. oder 30.09. des laufenden Jahres
Der Kündigung erfolgt über das Kündigungsformular auf dieser Website.

 

§ 10 Fristlose Kündigung: Der Vertrag kann aufgrund wichtiger Gründe ohne Einhaltung einer Frist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: 1. Nichtzahlung des Nutzungsentgelts gemäß § 3 des Vertrages bis zum Ablauf des Monats 2. Schäden am Pferd durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Partners 3. Wiederholte Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung. Mustervertrag von Reitbeteiligungsvertrag.com -

 

 

Stand: Mai 2023 

Alle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen für den Inhalt keine Haftung. Seite 4 § 10 Sonstige Vereinbarungen Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als solcher Grund gilt insbesondere:

Die Parteien des vorliegenden Vertrags, der Partner und dessen gesetzliche(r) Vertreter(s), bestätigen hiermit, dass die Einzelheiten des Vertrages sorgfältig durchgesprochen und vereinbart bzw. genehmigt wurden.

Der gesetzliche Vertreter des Partners erhält eine Kopie des Vertrages.

 

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Vertrag Reitbeteiligung auf der Ponyranch - Stand: Mai 2023

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